Schulordnung Akademie
1. Unsere Ziele
Das Ziel der Martin Luther Gemeinde Akademie besteht darin, die Studenten zuzurüsten, Jesus immer mehr zu lieben und IHM immer besser zu dienen. Dazu sollen durch den Unterricht und die Aufgaben entsprechendes Wissen und Handwerkszeug vermittelt und eingeübt werden. Unser Wunsch ist auch, dass der Charakter des Studenten dahingehend geformt wird, dass er eine tiefe Liebe gegenüber dem dreieinigen Gott, seinem Wort, seiner Gemeinde und allen Mitmenschen aufweist.
Alle Angebote der Martin Luther Gemeinde Akademie dienen diesen Zielen. Wir freuen uns über Feedback und Verbesserungsvorschläge und bemühen uns, die Angebote der Akademie immer besser zu machen!
2. Sprachgebrauch
Wir bieten kein akkreditiertes Studium auf Hochschulniveau. Trotzdem sprechen wir beim Bibelschulprogramm zur Förderung der Motivation und um sich selbst hohe Ziele zu stecken, häufig von den Lehrern als „Dozenten“, den Teilnehmern als „Studenten“ und von „Vorlesungen“, „Semestern“ usw.
Da wir Brüder und Schwestern im Herrn sind, gebrauchen wir im Umgang miteinander das geschwisterliche „Du“.
3. Umgang miteinander
Biblische Prinzipien bilden die Grundlage für unser Zusammensein und gemeinsames Arbeiten. Praktiken, die deutlich im Widerspruch zu Gottes Wort stehen, werden folglich nicht geduldet (z.B. Unaufrichtigkeit). Wir wollen uns im gegenseitigen Umgang miteinander viel mehr durch Nächstenliebe, Rücksichtnahme, Aufrichtigkeit und Fleiß auszeichnen. Im Gespräch mit den Dozenten soll stets Respekt, Wertschätzung und Freundlichkeit geübt werden, auch wenn man anderer Meinung ist.
Wir glauben, dass man einen konsequenten und vorbildlichen Lebenswandel von solchen erwarten muss, die berufen sind, andere im christlichen Glauben zu unterweisen und weiterzuführen. In diesem Sinne wollen wir uns auch die Freiheit nehmen, in brüderlicher Liebe aufeinander zuzugehen, um einander zu ermutigen und zu ermahnen, sollte die Situation es erfordern.
4. Kosten
Die Teilnehmer an einzelnen Veranstaltungen verpflichten sich mit der Anmeldung die Teilnahmekosten zu überweisen. Teilnehmer aller anderen Lernangebote sollten sich mindestens 14 Tage vor Beginn anmelden und eine Dauerüberweisung einrichten!
5. Regeln für den Unterricht
A. Pünktlichkeit: Es wird erwartet, dass die Studenten rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn um 19 Uhr online sind (lieber 5min früher). Zudem müssen alle Aufgaben und Tests termingerecht eingereicht bzw. gemacht werden. Verpasster Unterricht muss nachgehört werden. Die Termine für Aufgaben können mit begründeter Anfrage verschoben werden.
B. Online-Unterricht: Da die Teilnahme im Online-Format aktiv und möglichst lehrreich sein soll, ist es während des gesamten Unterrichts verpflichtend, die Kamera einzuschalten. Die Lehrer möchten mit den Teilnehmern kommunizieren und sie sehen können. Außerdem müssen wir die Anwesenheit des Schülers sicherstellen. Dazu müssen alle bei Zoom ihren richtigen Namen angeben. (Ausnahmegenehmigungen können nur von der Leitung erteilt werden.)
C. Aufmerksamkeit: Die Teilnahme am Online-Unterricht sollte den üblichen Begebenheiten eines Unterrichts entsprechen (z.B. an einem Tisch sitzen). Während der Vorlesungen sollte keinen anderen Tätigkeiten nachgegangen werden! Es wird immer schwieriger, aber es kann erlernt werden, während des Unterrichts auf alle sozialen Netzwerke, E-Mail, Messaging etc. zu verzichten.
D. Fragen im Unterricht: Alle Fragen sollten notiert und im Anschluss nach den Vorlesungen im Programmteil der Fragemöglichkeit gestellt werden. Während der Vorlesungen bitten wir alle Studenten ihr Mikrofon stumm zu lassen. Fragen persönlicher Natur oder auf ganz andere Themen bezogen gehören nicht in den Unterricht. Die Fragen dürfen zwar kritisch sein, doch sollten keine Unterstellungen, respektlosen Aussagen oder persönlichen Meinungsausführungen beinhalten.
E. Essen und Trinken: Während des Unterrichts ist es den Studenten gestattet, Kleinigkeiten zu essen oder etwas zu trinken.
F. Dresscode: Da wir uns auf den Unterricht konzentrieren wollen, legen wir Wert auf ein gepflegtes äußerliches Erscheinungsbild und Auftreten.
6. Ausschluss oder Abbruch
Bei wiederholtem oder grobem Fehlverhalten kann ein Student aus dem Programm der Akademie ausgeschlossen werden. Bei Ausschluss oder Abbruch eines Lernangebots der Akademie besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Anmelde- und Teilnahmekosten.
Stand 13.12.2023