ÜBER UNS

ENTSTEHUNG DER KIRCHLICHEN GEMEINSCHAFT

Als nach dem 2. Weltkrieg die vielen Flüchtlingsströme aus dem Osten in Westdeutschland ankamen, waren darunter annährend 50.000 Russlanddeutsche.

Unter den sich damals formierenden Landsmannschaften suchten auch die Russlanddeutschen nach einer Rechtsgrundlage, die ihnen die gesellschaftliche Einbindung in Deutschland ermöglichte. So entstand zunächst in Stuttgart das sogenannte „Hilfskomitee der ev. Ostumsiedler e.V. “, ein von Kirchenleuten (Pfarrer E. Römmich u.a.) ins Leben gerufener Verband, für die sich mehrheitlich in Süddeutschland sammelnden Landsleute. Der Begriff „Ostumsiedler“ war – mehr oder weniger – als Tarnname gewählt worden. Als sich daraus die „Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e.V.“ entwickelte, verselbstständigte sich das „Hilfskomitee der ev. Ostumsiedler“, um als evangelische Glaubensgemeinschaft wahrgenommen zu werden, da die Landsmannschaft für alle offen blieb.

Eine weitere Umstrukturierung Mitte der 70er Jahre, ergab sich, als auf Initiative der Vorsitzenden Pastorin Irmgard Stoldt eine Umbenennung und Neubestimmung des Vereins erarbeitet wurde. Die neue Satzung sollte der Bedeutung der Russlanddeutschen im gesamtkirchlichen Kontext auch über Deutschland hinaus gerecht werden.

Die „KIRCHLICHE GEMEINSCHAFT DER EVANGELISCH-LUTHERISCHEN DEUTSCHEN AUS RUSSLAND E.V.“ wurde somit „Die kirchliche Vertretung  aller in der Zerstreuung lebenden Evangelischen aus den früheren Deutschen Gemeinden in Russland…“ Sie hatte mit diesem Mandat eine weltweit kirchliche Akzeptanz bis hin zum Lutherischen Weltbund in Genf. Damit konnte sie wirksam für die in der Sowjetunion Verbliebenen eintreten wie auch den nach Deutschland Kommenden Rechtshilfe in ihrer Kirche leisten.

Die dafür neu etablierte Geschäftsstelle in Kassel wurde später nach Bad Sooden-Allendorf verlegt, da sich mittlerweile ein Tagungsheim mit entsprechenden Räumen anbot. Von hier aus ist sie seit 1979 für die nach Deutschland kommenden Evangelischen als auch den in den Herkunftsgebieten Verbleibenden tätig.

Hinsichtlich der letzteren ist ihr Vertretungsanspruch seit der Wiedererstehung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Russland (1989) erloschen. Die Verbindung zu den Gemeinden dort ist nunmehr partnerschaftlicher Natur.

KIRCHLICHE GEMEINSCHAFT

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